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BVerwG, 13.06.1967 - IV B 50.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuteilung eines Ersatzgrundstücks - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entschädigung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.12.1966 - 177 VII 65
- BVerwG, 13.06.1967 - IV B 50.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 172.60
Auszug aus BVerwG, 13.06.1967 - IV B 50.67
Dazu gehört, daß die Beschwerde Tatsachen enthält, die den Mangel ergeben sollen (Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [= NJW 1962, 1268]) Es muß aus der Begründung ersichtlich sein, welchen Sachverhalt und welche sich daraus ergebenden Verfahrensmängel der Beschwerdeführer meint (Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 172.60 - [MDR 1961, 875 = DÖV 1962, 36]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1967 - IV B 50.67
Aus der Nichtzulassungsbeschwerde ist nichts dafür zu entnehmen, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestande zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90]). - BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65
Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1967 - IV B 50.67
- Was die Ausführungen im Revisionsurteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 - anbetrifft, daß sich aus der Vorschrift des § 50 FlurbG "keine gegenüber § 44 FlurbG besonderen betriebswirtschaftlichen Abfindungsgrundsätze entnehmen" lassen, kann aus dem mit der Beschwerde angefochtenen Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 30. Dezember 1966 offensichtlich nichts dafür entnommen werden, diese etwa noch klärungsbedürftige Streitfrage sei für das Tatsachengericht entscheidungserheblich gewesen. - BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61
Antrag auf Entschädigung
Auszug aus BVerwG, 13.06.1967 - IV B 50.67
Dazu gehört, daß die Beschwerde Tatsachen enthält, die den Mangel ergeben sollen (Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [= NJW 1962, 1268]) Es muß aus der Begründung ersichtlich sein, welchen Sachverhalt und welche sich daraus ergebenden Verfahrensmängel der Beschwerdeführer meint (Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 172.60 - [MDR 1961, 875 = DÖV 1962, 36]).